Zweifelsohne bieten Prepaid-Mobilfunktarife im Vergleich zu Laufzeitverträgen etliche Vorteile:
- günstiger als viele Mobilfunk-Laufzeitverträge
- flexible, meist monatlich wechselbare Tarifauswahl
- keine Vertragsbindung, jederzeit kündbar
- gute Kostenkontrolle (kein Mindestumsatz oder Grundgebühr, kein negatives Guthaben möglich)
- Erreichbarkeit auch ohne Guthaben (für einen gewissen Zeitraum)
Außerdem besteht bei fast allen Providern die Möglichkeit, Guthaben automatisch per Dauerauftrag vom Girokonto abzubuchen. So entfällt auch der lästige Kauf von Gutscheinkarten an der Supermarktkasse.
Allerdings kommen Prepaid-Tarife auch mit einigen Nachteilen und Einschränkungen daher: Manche sind offensichtlich und können in den Produktinformationsblättern nachgelesen werden, andere hingegen fallen erst spät ins Auge.
Keine Rufumleitung und fehlende Komfortfunktionen
Bei Prepaid-Verträgen fehlt meist die Möglichkeit, eingehende Anrufe an beliebige Telefonnummern umleiten zu lassen. Das ist vor allem für geschäftlich genutzte Mobilfunkrufnummern ein praktisches Feature.
Gleiches gilt für die Option, ein und dieselbe Rufnummer auf mehreren SIM-Karten zu nutzen.
Auch hinsichtlich verfügbarer Komfortfunktionen muss mit Einschränkung gerechnet werden:
So lässt sich bei eingehenden Anrufen die Zeitspanne zwischen erstem Klingeln und der Umleitung auf die Mailbox bei vielen Tarifen nicht frei einstellen. Meist beträgt diese nur 30 oder 45 Sekunden. Wer also sein Handy erst suchen muss, läuft Gefahr, den ein oder anderen Anruf zu verpassen.
Bei manchen Prepaid-Anbietern kann die Mailbox nicht abgeschaltet oder auf Nur-Ansage umgestellt werden. Das ist ärgerlich, wenn man die Anrufbeantworter-Funktion eigentlich gar nicht nutzen möchte.
30 Tage sind kein Monat
Der Preis für Prepaid-Handytarife wird bei den allermeisten Anbietern mit dem Hinweis „für 4 Wochen“ angegeben, während bei Laufzeitverträgen oft „pro Monat“ unter dem Preisetikett prangt. Macht erstmal keinen Unterschied? Doch!
Ein etwas gründlicherer Blick auf den Kalender offenbart, dass vier Wochen zwar 28 Tage sind, ein Monat jedoch 30 bzw. 31 Tage umfasst (vom Februar mit 28 Tagen und Schaltjahren einmal abgesehen).
Auf den Punkt gebracht: Prepaid-Kunden im 4-Wochen-Abrechnungs-Modus zahlen auf Jahressicht nicht für 12 Monate, sondern für 13 Monate.
Tipp: Immer mehr Provider bieten sogenannte Halbjahres- oder Jahrespakete an. Diese müssen zwar im voraus bezahlt werden, sind aber günstiger als ihre vergleichbaren Monatstarife und umgehen den 4-Wochen-Abrechnungstrick.
Keine Tarif-Hardware-Kombis verfügbar
Ob dieser Punkt tatsächlich ein Nachteil ist, muss wohl jeder für sich entscheiden. Fakt ist, dass bei 1-Jahres- oder 2-Jahres-Verträgen viele Provider gegen geringen (oder keinen) Aufpreis mehr oder weniger aktuelle Hardware dazugeben, beispielsweise ein neues Smartphone oder ein Tablet.
Allerdings bezahlt man diese „Beigaben“ durch einen wesentlich höheren monatlichen Tarifpreis über die gesamte Vertragslaufzeit mit – unterm Strich ist die Ersparnis marginal oder wird zum Draufzahlgeschäft. Es handelt sich also mehr um eine Art Ratenkauf als um attraktive Bundle-Angebote.
Für wen eignen sich Prepaid-Mobilfunktarife?
Grundsätzlich sind Prepaid-Verträge für alle Mobilfunknutzer geeignet, die mit kleinen Komforteinschränkungen leben können. Viele davon (wie die Multi-SIM-Fähigkeit) dürften sowieso nur für ein spezielles Klientel von Interesse sein.
Ansonsten bieten Prepaid-Tarife dieselben Leistungsdaten wie „normale“ Laufzeitverträge, aber zu erheblich günstigeren Konditionen und ohne das Risiko, bei nicht rechtzeitiger Kündigung in einem ungünstigen Vertrag gefangen zu bleiben.
EU-Roaming, Highspeed-Internet, Telefon- und SMS-Flatrates sowie viele andere Features gehören auch im Prepaid-Bereich längst zur Standardausstattung.
Sparfüchse können prüfen, ob für sie ein Halbjahres- oder Jahres-Prepaidtarif infrage kommt, denn hier lässt sich noch mal ein Schnäppchen machen. Aufpassen sollte man allerdings, ob das inkludierte Datenvolumen wirklich ausreicht oder man nicht doch irgendwann zubuchen muss.
Autor: Tobias Eichner | Datum der Veröffentlichung: Februar 2023
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